Die novellierte Niedersächsische Bauordnung ist am 01.11.2012 in Kraft getreten. Die Allgemeine Durchführungsverordnung zur Niedersächsischen Bauordnung DVO-NBauO wurde in diesem Zusammenhang ebenfalls angepasst.
Mit der neuen Niedersächsischen Bauordnung sind insbesondere hinsichtlich des vorbeugenden Brandschutzes zahlreiche Änderungen verbunden. Die Vorschriften sind inhaltlich dem Brandschutzkonzept der Muster-Bauordnung (MBO) abgestuft nach der „neuen“ Gebäudeklassifizierung angeglichen worden. Weiterhin ist im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens die Einhaltung der brandschutztechnischen Anforderungen durch Brandschutznachweise bzw. Brandschutzkonzepte nachzuweisen.